Wir sind rund um die Uhr für Sie telefonisch erreichbar!
Tel.: 02361 30990
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Sofern Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Weg von bzw. zur Arbeit einen selbstverschuldeten Unfall haben, jedoch keine Vollkaskoversicherung besteht, sind die durch ein Gutachten festgestellten Reparaturkosten steuerlich absetzbar.
Die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass Ihnen der zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die Schadenshöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt werden kann. Die Beweissicherung über Schadensart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenshergang oder Ärger wegen der Reparatur gibt.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten verzichten Sie häufig auf einen Wertminderungsanspruch bis zu mehreren hundert Euro.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
Zur Fahrzeugbewertung / Schätzung ist ein Gutachten grundsätzlich unverzichtbar z. B. bei
Unsere Gutachten werden unter zu Hilfenahme von
erstellt.
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der jeweiligen haftpflichtigen Versicherung des Schädigers erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden bis 750,- €) ist als Schadensnachweis ein von uns erstellter Kostenvoranschlag ausreichend. Bei älteren Fahrzeugen ist immer, unabhängig von der Schadenhöhe, ein Gutachten nötig, da der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt werden muss.
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung und damit Sie nicht in Vorkasse treten müssen, wird die von uns bereitgelegte "Sicherungsabtretung" verwendet. Die Versicherungen zahlen in der Regel unser Honorar (Gutachterkosten) direkt an uns oder an Ihren Rechtsanwalt. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers. Die Kosten für die Bewertung / Schätzung liegen zwischen 50,-- und 100,-- € zzgl. MwSt., außer Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge sowie Sonderabsprachen.
Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen, insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Lassen Sie es nicht zu, dass durch ein sogenanntes Schadensmanagement ein unabhängiger Sachverständiger ausgeschaltet wird.