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§ 1 Geltungsbereich
Verträge mit dem SV-Büro Urbaniak kommen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Endgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen. Im Ausnahmefall mündlich, telefonisch oder im Auftrage aufgegebene durch das SV-Büro Urbaniak entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Die Auftragserteilung wird mit der Unterschrift auf der Sicherungsabtretung bestätigt.
§ 3 Vollmacht
Der Auftraggeber legitimiert das SV-Büro Urbaniak zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung, ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der Leistungen wird die jeweils gültige MwSt. zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Autrages gesondert ausgewiesenen und zusätzlich zum Auftragsendgelt erhoben. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug wird im Falle einer Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,- € erhoben.
Bleibt der Auftraggeber trotz einer Nachfristsetzung mit der Begleichung einer Rechnung in Verzug, wird nach der zweiten Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt, überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pauschale ist.
§ 5 Stornierung eines Auftrages
Auftragsstornierungen sind schriftlich, persönlich im Büro einzureichen. Stornierungskosten werden Pauschal mit 80,00 € zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig und zu zahlen. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 6 Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes vereinbart ist, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original und zwei Kopien, wobei das Original und eine Kopie mit Lichtbildern versehen sind.
§ 7 Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch an Dritte, erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
§ 8 Haftung
Das SV-Büro Urbaniak ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Bezüglich der Haftung gelten die gesetzlichen Regeln. Für den Fall der Haftung wegen Fahrlässigkeit wird die Haftung je Schadensfall der Höhe nach auf 26.000,00 € für Sach- / und 26.000,00 € für Vermögensschäden begrenzt.
§ 9 Anwendbares Recht
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und dem SV-Büro Urbaniak, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des SV-Büro Urbaniak in Recklinghausen. Sollte eine Bestimmung in den AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen berührt.
§ 11 Sachverständigenhonorar
Bei Schadensgutachten richtet sich das Grundhonorar nach der Schadenshöhe. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten inkl. der ges. MwSt. zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich der MwSt. vor dem Schadenseintritt die Berechnungsgrundlage. Zum Grundhonorar addieren sich die Nebenkosten für Farbbilder, Schreibkosten ggf. Fahrtkosten, Porto, Telefonate usw. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Bei Beratungen und Gutachten nach Zeitaufwand werden 75,- € zzgl. MwSt. pro Stunde berechnet. Nachbesichtigungen sind kostenfrei. Rechnungsprüfungsberichte und Korrespondenzen werden nach Aufwand berechnet.
§ 12 Zusatz bei KFZ-Bewertungen
Bei Bewertungen von Kfz und Kfz-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet, das SV-Büro Urbaniak vor Erstellung des Gutachtens die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte Mängel sowie vorrausgegangene Unfallschäden mitzuteilen.
Die zum Kfz bzw. Anhänger gehörenden Papiere sind, soweit vorhanden, vorzulegen. Ebenso sind Originalrechnungen über Instandsetzung vorzulegen, insbesondere Aufwendungen, sind nachzuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das SV-Büro Urbaniak zu richten.